Der Zahlungsplan ist ein Vergleich zwischen den Gläubigern und den Schuldnern. Es wird vereinbart, welche Summe monatlich als Fixbetrag zurückbezahlt wird.
Der Zahlungsplan kann frei gestaltet werden richtet sich in der Regel nach der Einkommenslage der nächsten 5-7 Jahre.
Beim Zahlungsplan handelt es sich um einen fixen Betrag, der immer gleich bleibt. Es handelt sich hierbei um KEINE PFÄNDUNG.
Voraussetzung für den Zahlungsplan ist eine Kopf- und Summenmehrheit. Über den Zahlungsplan kann erst abgestimmt werden, wenn das gesamte Vermögen (Sparbuch, Versicherungen, Bausparvertrag, Immobilien, KFZ, etc.) verwertet wurde.
Gerne beraten wir Sie bei vorhandenem Vermögen, wie Sie damit umgehen sollen.
Achtung: Verkaufen Sie nichts eigenmächtig vor Eröffnung eines Privatkonkurses. Das kann negative Konsequenzen für den Privatkonkurs haben.