Was muss ich als Bürge bzw. als Mitkreditnehmer beachten?
Sollten Sie gemeinsam mit jemanden einen Kredit aufgenommen oder für jemanden als Sicherheit für den Kredit gebürgt haben, so haften Sie für den Kredit, sollte die andere Partei nicht bezahlen. Das gilt auch, wenn die andere Partei selbst in den Konkurs geht.
Auch eine Scheidung befreit Sie nicht aus der Verpflichtung!
Achtung: Unterschreiben Sie nicht vorschnell eine Bürgschaft bzw. als Mitkreditnehmer bei der Bank. Das kann in der Zukunft fatale Folgen für Sie haben.
Unter diesem Link können Sie nach Ihrem Namen suchen, um den Stand der Gerichtsverhandlung zu erfahren: https://edikte.justiz.gv.at/
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